Der Landesverband
Der Landesverband wurde gegründet, mit dem Ziel, die Tagesbetreuung
von Kindern in Familien weiterzuentwickeln, zu fördern und auszubauen.
Unser Verband ist die Dachorganisation für ein fast flächendeckendes
Netz mit über 50 Tagesmüttervereinen in unserem Bundesland.
Seit 1993 stehen dem Landesverband Landesmittel für seine Tätigkeit
zur Verfügung. Der Landesverband ist anerkannter Träger der
freien Jugendhilfe nach SGB VIII. Seit seiner Gründung setzt sich
der Landesverband für die qualifizierte Tagespflege von Kindern
in Familien ein.
Was ist Tagespflege?
Tagespflege ist nach § 23 SGB VIII, eine Form der Betreuung, die
als gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
anzusehen ist und dem Wunsch- und Wahlrecht von Eltern, nach §
5 SGB VIII, entspricht.
Tagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages
oder ganztags im Haushalt der Tagesmutter betreut wird. In Einzelfällen
betreuen Tagesmütter auch im Haushalt des Tageskindes (Kinderfrauen).
Besonders für kleine Kinder ist die Tagesbetreuung in Familien
nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, neben der eigenen Familie, eine
sehr gute Betreuungsform. Auch für Kinder im Kindergarten- und
Schulalter ist sie gut geeignet, um eine Berufstätigkeit der Eltern
zu ermöglichen.
Herausragende Merkmale dieses Kinderbetreuungsangebotes
sind:
Aufgaben des Landesverbandes
- Zentrales Informationsforum und übergeordnete Koordinationsstelle
für die örtlichen Tagesmüttervereine und deren Beratung,
Unterstützung und Vernetzung
- Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Qualitätssicherung:
– zum Auf- und Ausbau von Tagesmüttervereine
– zur Finanzierung von Tagesmüttervereinen
– zur Beratung und Begleitung von Tagesmüttern und Eltern
– zur Qualifizierung von Tagesmüttern
- Flächendeckender Auf- und Ausbau von Tagesmüttervereinen
- Durchführung von Fortbildungen für Vorstandsmitglieder und
Mitarbeiterinnen
der Tagesmüttervereine
- Vernetzung der Tagesmüttervereine durch Regionalgruppen
- Interessenvertretung der Tagesmüttervereine, Tagesmütter,
Eltern und Kinder auf Landesebene
- Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften
im Bereich Tagespflege
- Interessenvertretung der Tagesmüttervereine, Tagesmütter,
Eltern und Kinder auf Landesebene
Ziele des Landesverbandes
- Soziale Absicherung von Tagesmüttern
- Entwicklung des Berufsbildes Tagesmutter
- Entwicklung und Umsetzung landeseinheitlicher Qualitätsstandards
in der Beratung, Begleitung, Vermittlung und Qualifizierung von Tagesmüttern
und Eltern
- Gesetzliche Gleichstellung der Tagespflege zur institutionellen Betreuung
- Gleiche Kosten für einen Tagespflege- und einen Krippenplatz
- Weiterentwicklung der Tagespflege, z.B. Anstellung der Tagesmutter
bei Kommunen oder Vereinen
Gesetzliche Grundlagen
Die Tagespflege ist im Achten
Buch Sozialgesetzbuch in § 23 geregelt. Dieses Gesetz wird auch
Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt. Die durch das Bundesgesetz festgelegten
Rahmenbedingungen werden von den Bundesländern ausgestaltet.
In Baden-Württemberg ist die Tagespflege in das Kindergartengesetz
mit einem eigenständigen Bildungsauftrag aufgenommen worden.
Kindergartengesetz
Das Land Baden-Württemberg fördert die Strukturen der Tagespflege
im Rahmen des Landesprogramms „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“.
Die Förderung der Strukturen in der Tagespflege und über die
Gewährung von Zuwendungen zur Altersvorsorge von Tagespflegepersonen
ist in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums (VwV Tagespflege)
fest geschrieben.
Ziel ist ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und qualitätsorientiertes
Angebot.
Weitere Infos über www.sozialministerium-bw.de.
Positionspapier zur Kindertagespflege
Kindertagespflege - Ein Betreuungsangebot für Kinder
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