Der Landesverband

Der Landesverband wurde gegründet, mit dem Ziel, die Tagesbetreuung von Kindern in Familien weiterzuentwickeln, zu fördern und auszubauen. Unser Verband ist die Dachorganisation für ein fast flächendeckendes Netz mit über 50 Tagesmüttervereinen in unserem Bundesland. Seit 1993 stehen dem Landesverband Landesmittel für seine Tätigkeit zur Verfügung. Der Landesverband ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII. Seit seiner Gründung setzt sich der Landesverband für die qualifizierte Tagespflege von Kindern in Familien ein.


Was ist Tagespflege?

Tagespflege ist nach § 23 SGB VIII, eine Form der Betreuung, die als gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen anzusehen ist und dem Wunsch- und Wahlrecht von Eltern, nach § 5 SGB VIII, entspricht.

Tagespflege bedeutet, dass ein Kind für einen Teil des Tages oder ganztags im Haushalt der Tagesmutter betreut wird. In Einzelfällen betreuen Tagesmütter auch im Haushalt des Tageskindes (Kinderfrauen). Besonders für kleine Kinder ist die Tagesbetreuung in Familien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, neben der eigenen Familie, eine sehr gute Betreuungsform. Auch für Kinder im Kindergarten- und Schulalter ist sie gut geeignet, um eine Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen.

Herausragende Merkmale dieses Kinderbetreuungsangebotes sind:

  • Flexibilität im Hinblick auf die Betreuungszeiten
  • Individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes
  • Familienähnliche Strukturen, d.h. Aufwachsen mit Tagesgeschwistern
  • Kontinuität in der Betreuungsform ohne Wechsel von Bezugspersonen. Tageskinder können bis zum 14. Lebensjahr betreut werden. Kinder können von der Tagesmutter in den Kindergarten und in die Schule gehen.
  • Kontinuität im sozialen Umfeld. Bei der Vermittlung wird darauf geachtet, dass die Tagesmutter am Wohn- oder Arbeitsort der Eltern lebt.
  • Bei eingeschränkten erzieherischen Möglichkeiten der Herkunftsfamilie kann die Tagespflege präventiven Charakter haben.

    Die Tagesbetreuung von Kindern in Familien kann in der gemeinsamen Erziehungsverantwortung zweiter Familien ein Beispiel sein für Innovation im Zusammenhang von Lebensgemeinschaften. Sie kann Familien durch Kooperation mehr Sicherheit in Erziehungsfragen geben.

 

Aufgaben des Landesverbandes

  • Zentrales Informationsforum und übergeordnete Koordinationsstelle für die örtlichen Tagesmüttervereine und deren Beratung, Unterstützung und Vernetzung
  • Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Qualitätssicherung:
    – zum Auf- und Ausbau von Tagesmüttervereine
    – zur Finanzierung von Tagesmüttervereinen
    – zur Beratung und Begleitung von Tagesmüttern und Eltern
    – zur Qualifizierung von Tagesmüttern
  • Flächendeckender Auf- und Ausbau von Tagesmüttervereinen
  • Durchführung von Fortbildungen für Vorstandsmitglieder und Mitarbeiterinnen
    der Tagesmüttervereine
  • Vernetzung der Tagesmüttervereine durch Regionalgruppen
  • Interessenvertretung der Tagesmüttervereine, Tagesmütter, Eltern und Kinder auf Landesebene
  • Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften im Bereich Tagespflege
  • Interessenvertretung der Tagesmüttervereine, Tagesmütter, Eltern und Kinder auf Landesebene


    Ziele des Landesverbandes
  • Soziale Absicherung von Tagesmüttern
  • Entwicklung des Berufsbildes Tagesmutter
  • Entwicklung und Umsetzung landeseinheitlicher Qualitätsstandards in der Beratung, Begleitung, Vermittlung und Qualifizierung von Tagesmüttern und Eltern
  • Gesetzliche Gleichstellung der Tagespflege zur institutionellen Betreuung
  • Gleiche Kosten für einen Tagespflege- und einen Krippenplatz
  • Weiterentwicklung der Tagespflege, z.B. Anstellung der Tagesmutter bei Kommunen oder Vereinen

 

Gesetzliche Grundlagen

Die Tagespflege ist im Achten Buch Sozialgesetzbuch in § 23 geregelt. Dieses Gesetz wird auch Kinder- und Jugendhilfegesetz genannt. Die durch das Bundesgesetz festgelegten Rahmenbedingungen werden von den Bundesländern ausgestaltet.

In Baden-Württemberg ist die Tagespflege in das Kindergartengesetz mit einem eigenständigen Bildungsauftrag aufgenommen worden.

Kindergartengesetz

Das Land Baden-Württemberg fördert die Strukturen der Tagespflege im Rahmen des Landesprogramms „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“.

Die Förderung der Strukturen in der Tagespflege und über die Gewährung von Zuwendungen zur Altersvorsorge von Tagespflegepersonen ist in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums (VwV Tagespflege) fest geschrieben.

Ziel ist ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und qualitätsorientiertes Angebot.

Weitere Infos über www.sozialministerium-bw.de.

Positionspapier zur Kindertagespflege
Kindertagespflege - Ein Betreuungsangebot für Kinder