Die Kindertagespflege ist im Achten Buch Sozialgesetzbuch in § 23, Kinderförderungsgesetz (KiföG) geregelt.
Die durch
das Bundesgesetz festgelegten Rahmenbedingungen werden von den Bundesländern
ausgestaltet. Weitere Infos über Bundesministerium für Familie, Sensioren, Frauen und Jugend
In Baden-Württemberg ist die Kindertagespflege im Kindertagesbetreuungsgesetz
(KiTaG) geregelt.
Die Förderung der Qualifizierung der Tagespflegepersonen ist in der Verwaltungsvorschrift VwV Kindertagespflege vom 18. Februar 2009 festgeschrieben.
Das Qualifizierungskonzept für Kindertagespflegepersonen in Baden-Württemberg wurde auf der Grundlage des Qualifizierungsprogramms des Deutschen Jugendinstituts (DJI) erstellt.
Weitere Infos über www.sozialministerium-bw.de.
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