Kindertagespflege ist nach § 23 SGB VIII eine
Form der Betreuung, die als gleichrangig neben der Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen anzusehen ist und dem Wunsch- und Wahlrecht
von Eltern, nach § 5 SGB VIII, entspricht.
Wo kann die Betreuung stattfinden?
- Kindertagespflege kann im Haushalt der Tagespflegepersonen stattfinden
- Kindertagespflege kann ebenfalls im Haushalt der Eltern erfolgen (Kinderfrau)
- Seit Januar 2007 kann Kindertagespflege auch in anderen geeigneten Räumen angeboten werden
Alle drei Angebotsformen sind eine adäquate Antwort auf die verschiedenen Bedürfnisse berufstätiger Eltern.
Besonders für kleine Kinder ist
die Tagesbetreuung in Familien nach wissenschaftlichen Erkenntnissen,
neben der eigenen Familie, eine sehr gute Betreuungsform. Auch für
Kinder im Kindergarten- und Schulalter ist sie gut geeignet, um eine
Berufstätigkeit der Eltern zu ermöglichen.
Herausragende Merkmale dieses Kinderbetreuungsangebotes
sind:
- Flexibilität im Hinblick auf die Betreuungszeiten
- Individuelles Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes
- Familienähnliche Strukturen, d.h. Aufwachsen mit Tagesgeschwistern
- Kontinuität in der Betreuungsform ohne Wechsel von Bezugspersonen.
Tageskinder können bis zum 14. Lebensjahr betreut werden. Kinder
können von der Tagesmutter in den Kindergarten und in die Schule
gehen.
- Kontinuität im sozialen Umfeld. Bei der Vermittlung wird darauf
geachtet, dass die Tagesmutter am Wohn- oder Arbeitsort der Eltern lebt.
- Bei eingeschränkten erzieherischen Möglichkeiten der Herkunftsfamilie
kann die Tagespflege präventiven Charakter haben.
Die Tagesbetreuung von Kindern in Familien kann in der gemeinsamen
Erziehungsverantwortung zweier Familien ein Beispiel sein für Innovation
im Zusammenhang von Lebensgemeinschaften. Sie kann Familien durch Kooperation
mehr Sicherheit in Erziehungsfragen geben.
Positionspapier zur Kindertagespflege
Kindertagespflege - Ein Betreuungsangebot für Kinder
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Dank der Tagesmütter haben wir die Wahl,
wie viel Kind und wie viel Karriere wir haben möchten.
Dr. Anja Phleps, Mutter von Lucy
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